In meiner Praxis nehme ich mir für jeden Patienten viel Zeit. Ich vereinbare für jeden Besuch einen festen Termin. Dadurch kommt es nur sehr selten zu Wartezeiten.
Für mich ist eine optimale Behandlung so schulmedizinisch wie nötig und so natürlich wie möglich. Dabei setze ich auf eine sinnvolle Verbindung von komplementärer und konventioneller Medizin. Naturheilverfahren und andere Methoden aus der Alternativmedizin sind für mich kein Ersatz zur „modernen Medizin“, aber in vielen Bereichen eine sinnvolle Erweiterung oder sanfte und oft sogar effektivere Alternative.
Die in meiner Praxis angebotenen Verfahren gehören zu den Bereichen der Naturheilkunde und zu dem großen Bereich der Regulationsmedizin. Diese Verfahren sind von den gesetzlichen Krankenkassen nicht anerkannt und liegen somit außerhalb deren Leistungskatalog.
Ihre Vorteile in einer Privatpraxis sind, dass ich individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen kann. Als Privat-Ärztin habe ich viel zeitlichen Spielraum, um Ihnen gut zuzuhören und genau nachzufragen. Dazu kann ich Ihnen die innovativen Therapien aus der Komplementärmedizin anbieten, die in der gesetzlichen Kassenmedizin nicht vorgesehen sind.
Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung vollversichert sind, bekommen Sie die Behandlungskosten für alle Leistungen aus der konventionellen Medizin von ihrer Versicherung voll erstattet. Wir rechnen mit den üblichen GOÄ Ziffern ab.
Homöopathische Leistungen und die Akupunktur sind regulärer Bestandteil der GOÄ und werden somit auch erstattet.
Leistungen aus dem komplementärmedizinischen Bereich bilden sich oft nicht in der Gebührenordnung ab und werden deshalb mit sogenannten Analogziffern abgerechnet. Ob Sie diese Leistungen vom Privatversicherer erstattet bekommen, ist abhängig vom Inhalt Ihres Vertrages mit Ihrer Versicherung und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Es gibt Vertragsinhalte, die diese Leistungen berücksichtigen, insbesondere, wenn Ihr Vertrag das „Hufelandverzeichnis“ mit einschließt. Auch eine Erstattung Ihres Versicherers aus Kulanzgründen ist möglich und kommt häufig vor.
Wenn Sie zusatzversichert sind, kommt es auch auf den Inhalt Ihres Vertrages mit der Zusatzversicherung an. Wichtig ist hier, dass Sie eine Erstattung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Eine Erstattung erfolgt dann entsprechend den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag. Es gibt Vertragsinhalte, die komplementärmedizinische Leistungen berücksichtigen, insbesondere, wenn Ihr Vertrag das „Hufelandverzeichnis“ mit einschließt.
Sind Sie weder Privat- noch Zusatzversichert stehen Ihnen hier in der Praxis die Selbstzahlertarife zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie natürlich auch als gesetzlich Versicherter meine Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung von mir. In manchen Fällen ist es sogar sinnvoll, diese bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen, denn gelegentlich erfolgt auch hier eine Erstattung aus Kulanz-Gründen.